Basis einer kostenlosen Stellenvermittlung sind die von der Agentur für Arbeit, den ARGEN oder Jobcentern zur Verfügung stehenden Vermittlungsgutscheine.
Jede/ jeder Arbeitssuchende ( ALG I ) hat ab 8 Wochen Arbeitslosigkeit Anspruch auf den Vermittlungsgutschein. Beantragt wird der Vermittlungsgutschein in der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit.
Jeder / jede Arbeitssuchende ( ALG II ) kann den Vermittlungsgutschein bei der / dem persönlichen Sachbearbeiter/in in der ARGE oder im Jobcenter beantragen.